Kombination Nachbarschaft und Pflegedienst

Vorrang für Angehörige und Nachbar:innen

Werden pflegebedürftige Personen im häuslichen Umfeld ausschließlich von Privatpersonen gepflegt, haben sie einen Anspruch Pflegegeld. Ist es den Angehörigen, wie der Familie oder Nachbar:innen, jedoch nicht möglich die Pflege und Betreuung der pflegebedürftigen Person ganz zu übernehmen, kann ein professioneller Pflegedienst diese Aufgaben im gewohnten Umfeld unterstützen.

Über die Pflegeversicherung lassen sich beide Arten der Pflege kombiniert abrechnen - Kombinationsleistung.

Beispiel:

Frau Meyer hat hat Pflegegrad 2 und wird zu Hause von drei Nachbar:innen unterstützt. Ein Nachbar fährt demnächst in den Sommerurlaub und andere Nachbar:innen stehen aktuell nicht zur Verfügung. Der Pflegedienst unterstützt daher. Die Mitarbeiterin des Pflegedienstes kommt einmal in der Woche zum Baden und hilft wochentags täglich bei der Zubereitung des Frühstücks.

Der Pflegedienst rechnet Pflegesachleistungen in Höhe von 447,85 Euro für den Juli ab, somit sind 65 % der Sachleistungen im Pflegegrad 2 von 689 Euro ausgeschöpft. Der Restanspruch auf Sachleistungen für Juli beträgt 35 %. Dieser Prozentsatz wird auf das zur Verfügung stehende Pflegegeld umgerechnet. Bei Pflegegrad 2 stehen regelmäßig 316 Euro zur Verfügung, für Juli aber nur noch 35 %, also 110,60 Euro restliches Pflegegeld.

Im August ist der Nachbar wieder vor Ort, so dass die Pflege wieder leichter zu finanzieren ist.

Titel: der Nachbar und das Nudelholz © Ricarda Kiel

Titel: der Nachbar und das Nudelholz © Ricarda Kiel

Abrechnung nach Antrag

Wie auch der Bezug von Pflegegeld und Pflegesachleistungen, kann die Kombinationsleistung erst nach Bewilligung der Pflegeversicherung genutzt werden. Vorab muss also die Kombinationsleistung beantragt werden. Der Antrag auf Kombinationsleistung wird direkt bei Pflegekasse gestellt. Die Beantragung sollte schriftlich erfolgen, kann jedoch formlos eingereicht werden. Hierzu wird ein kurzes Anschreiben mit der Bitte, die aktuelle Pflegeleistung um die Kombinationsleistung zu ergänzen, erstellt und an die Pflegekasse versendet.

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Verhinderungspflege: zu deutsch Urlaubsvertretung